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Allgemeine Hinweise zum Rosenmontagszug

Informationen für den Rosenmontagszug am 03.03.2025:

Änderungshinweise vorab:

1.

Achtung, es gibt eine neue Regelung, bezüglich der Begleichung der Beiträge. Das Verfahren ist nun rechnungsbasiert. Details dazu im Abschnitt 3.1.

Wir erhoffen uns dadurch einen transparenteren Zahlungsverkehr und weniger Unstimmigkeiten in Bezug auf die zu zahlenden Beiträge.

2.

Da es immer wieder Unstimmigkeiten in Bezug auf die Mitversicherung von Anhängern über das Zugfahrzeug gab, habe ich die Stadt Bonn um Klarstellung der Regelung gebeten. Hieraus ergibt sich folgende Änderung:

Es ist möglich, dass der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeuges mit abgedeckt ist. Dafür muss der Anhänger jedoch mit Kennzeichen oder Identifikationsnummer im Versicherungsschein vermerkt sein. Dies ist auf dem Formular 2 für den Anhänger zu vermerken „über Versicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt“.

3.

Seit dem 26.09.2024 gibt es eine neue Verfahrensweise seitens des TÜV-Rheinland in NRW, bezüglich der Ausstellung von Brauchtumsgutachten.

Im nachfolgend verlinkten Leitfaden, finden Sie das Vorgehen hierfür zusammengefasst. Sollten Sie einen Wagen anmieten, fragen sie den Vermieter, ob der Wagen bereits ein neues TÜV-Gutachten bekommen hat. Ohne dieses ist eine Teilnahme am Rosenmontagszug nicht möglich. Die alten Gutachten haben in NRW zum 26.09. ihre Gültigkeit verloren.

 TÜV Abnahme 2024_Leitfaden 

1. Termine:

Die Anmeldefrist zur Teilnahme am Rosenmontagszug (03.03.2025) endet am 14. Dezember 2024 (Mail-/Posteingang FA).

Nicht rechtzeitig eingegangene Unterlagen, welche für die Anmeldung notwendig sind, können bis zum 12 Januar 2025 nachgereicht werden. Für verspätet eingereichte Anmeldungen (also im Zeitraum 14.12.2024 –12.01.2025 und danach) können Verspätungsbeiträge anfallen, die in Abschnitt 3.4 ausführlich erläutert werden.

Unterlagen, die nach dem 12.01.2025 eingereicht werden, können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. Bei nicht vollständigen Unterlagen für Fußgruppen oder einzelne Gespanne, sind diese von der Teilnahme am Rosenmontagszug ausgeschlossen. Meldet eine Gruppe z.B. eine Fußgruppe und ein Gespann an, und nur die Unterlagen für das Gespann sind unvollständig, wird das Gespann von der Teilnahme ausgeschlossen und es kann nur die Fußgruppe teilnehmen.

Die verpflichtende Zugteilnehmerbesprechung für den Rosenmontagszug 2025 findet am 17.02.2025 um 20:00 Uhr im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, 53119 Bonn statt.

Eine Schulung für Wagenbegleiter ist für Samstag, den 22.02.2025 um 11:00 Uhr im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, in 53119 Bonn geplant.

 

2. Anmeldeunterlagen:

Die Anmeldeunterlagen gliedern sich wie folgt und sind im -PDF-Format bzw. als lesbare Kopie einzureichen. Die Anmeldeunterlagen sind per E-Mail oder auf dem Postweg einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rosenmontag@Festausschuss.de

Formular 1: Gesamtanmeldung

Alle Einzelpositionen eines Vereins bzw. einer Gruppe. Bei Vorhandensein inkl. der Versicherungsbestätigung der Gruppenhaftpflichtversicherung. Dieses Formular ist immer abzugeben.

Formular 2: Anmeldung für Gespanne (z.B. Gesellschafts- und Mottowagen mit Traktor)

Je Gespann (Zugmaschine und Anhänger) ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im PDF-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Zugmaschine (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültiger Hauptuntersuchung / gültigem TÜV-Stempel)
  • Kopie des vollständigen TÜV-Gutachtens für Anhänger ohne Zulassung (gültig für die Session)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen sowohl für die Zugmaschine als auch für den Anhänger.
    Hinweis 1: Diese Versicherungsbestätigung wird von der Stadt Bonn gefordert. Auch wenn diese ggf. bei anderen Umzügen nicht benötigt wird.

    !!! Neuerung Session 2024 / 2025!!!
  • Hinweis 2: Es ist möglich, dass der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt ist. Dafür muss der Anhänger jedoch mit Kennzeichen oder Identifikationsnummer im Versicherungsschein vermerkt sein. Dies ist auf dem Formular 2 für den Anhänger zu vermerken „über Versicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt“.

        !!! Neuerung Session Ende!!!


Formular 3: Anmeldung Fahrzeuge (z.B. motorgetriebener Bagagewagen)

Je Fahrzeug ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im PDF-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Fahrzeug (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültiger Hauptuntersuchung / gültigem TÜV-Stempel)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen.
    Hinweis 1: Diese Versicherungsbestätigung wird von der Stadt Bonn gefordert. Auch wenn diese ggf. bei anderen Umzügen nicht benötigt wird.

Formular 4: Zugkommentar zur Online-Datenübermittlung:

Den ausgefüllten Zugkommentar bitte bis zum 10. Februar 2025 unmittelbar an kommentar@festausschuss.de senden.
Zum Ausfüllen des Formulars bitte auch die entsprechenden Hinweise beachten.

Hinweis:

Jedes PDF-Formblatt ist nach dem Download und vor dem Ausfüllen zunächst zu speichern. Danach ist das gespeicherte PDF-Formblatt wieder zu öffnen und kann mit dem ADOBE-READER ausgefüllt werden. Anschließend kann das ausgefüllte PDF-Formblatt für die eigenen Unterlagen gespeichert und dann per E-Mail verschickt werden.

Stammnummern:

Vereine und Gruppen, die zum ersten Mal am Rosenmontagszug teilnehmen, können die Anmeldeunterlagen ohne Stammnummer abgeben. Eine Stammnummer wird diesen Vereinen/Gruppen nach Anmeldung durch dem Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. zugeteilt. 

Vereine und Gruppen, die bereits eine Stammnummer haben, geben diese bitte im Formular an.

3. Kostenbeitrag und Rechnungsstellung:

!!! Neuerung Session 2024 / 2025!!!

3.1. Der Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. wird den zu zahlenden Kostenbeitrag anhand der Anmeldung berechnen und den Anmeldenden digital eine Rechnung über den fälligen Kostenbeitrag zukommen lassen. Der Kostenbeitrag wird alle zutreffenden Positionen beinhalten, die nachfolgend erläutert werden. Die Rechnung wird an die in der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse versendet. Die Anmeldung ist erst mit der kompletten Begleichung des Rechnungsbetrages gültig.

Das bisherige Verfahren, einzelne Beträge vorab zu überweisen, entfällt hiermit.

!!! Neuerung Ende!!!

3.2. Für Mitglieder im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V., die keinen Beitrag zum Rosenmontagsgroschen aufgrund von Veranstaltungen abführen werden, fällt ein Solidarbeitrag von 32,10 € inklusive gesetzlicher MwSt. an.

3.3. Für Vereine und Gruppen, die nicht Mitglied im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sind, sind folgende Kostenbeiträge inkl. gesetzlicher MwSt. zu entrichten:

  • 150,- € für Fußgruppen
  • 300,- € je Gespann (z.B. Gesellschafts-/Motivwagen)
  • 150,- € je Fahrzeug (z.B. motorisierte Bagagewagen). 
  • 130,- € für einen koordinierenden Wagenbegleiter (kWB) je Gespann (Zugmaschine und Anhänger) und je Fahrzeug welches kein motorgetriebener Bagagewagen ist. Dieser kWB wird der teilnehmenden Gruppe vom Festausschuss zugewiesen.

3.4. Schulen können von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V.

Sollte der Rosenmontagszug nicht stattfinden werden die überwiesenen Anmeldebeiträge rückerstattet.

3.5 Verspätungsbeitrag

Für Anmeldungen sowie Nachmeldungen und Änderungen von bereits eingereichten Anmeldungen, die bei uns nach dem Anmeldeschluss (14.12.) eingehen, wird ein Verspätungsbeitrag von 50,00 € pro Gespann / Fahrzeug / Fußgruppe fällig, die hiervon betroffen sind.

Dies betrifft das Nachreichen von für den Rosenmontagsumzug nicht vollständigen oder gültigen:

  • Nachweisen einer vorhandenen Gruppenhaftpflicht.
  • Versicherungsbestätigungen für die Teilnahme an Brauchtumsumzügen für Fahrzeuge und Anhänger.
  • TÜV-Unterlagen für Fahrzeuge und Anhänger (siehe unten).

 

TÜV-Unterlagen gelten als gültig:

  •  wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung einen noch gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen.
  • Läuft die HU (bzw. die zweimonatige Karenzzeit für die Erneuerung der HU) zwischen Anmeldung und Rosenmontag aus, ist die Erneuerung der HU durch erneute Einreichung der TÜV-Unterlagen nachzuweisen.
  • Eine erneute Einreichung führt in diesem Falle nicht zur Erhebung des Verspätungsbeitrages.
  • Läuft die HU weniger als 8 Wochen vor Rosenmontag aus, sind die TÜV-Unterlagen nicht erneut einzureichen, an Rosenmontag ist das Fahrzeug nach Straßenverkehrsordnung auf Grund der zweimonatigen Karenzzeit noch zugelassen.

Gruppenhaftpflichten gelten als gültig:

  • wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sind.
  • Läuft die Gruppenhaftpflicht zwischen Anmeldung und Rosenmontag aus, ist die Erneuerung der Gruppenhaftpflicht durch erneute Einreichung der Gruppenhaftpflicht nachzuweisen.
  • Eine erneute Einreichung führt in diesem Falle nicht zur Erhebung der Gebühr.

Der Festausschuss kann in begründeten Fällen auf eine Erhebung des Verspätungsbeitrages verzichten.

Bitte berücksichtigt weiterhin, dass nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache Anmeldungen / Nachmeldungen und Änderungen von eingereichten Anmeldungen berücksichtigt werden können, die nach dem 12.01.2025 eingereicht werden. Fahrzeuge / Gespanne / Fußgruppen mit unvollständigen Unterlagen können nicht am Rosenmontagszug teilnehmen.

3.6. Haftpflichtversicherungsnachweis:

Der Nachweis einer Gruppenhaftpflichtversicherung ist für jede Fußgruppe und jedes Gespann/Fahrzeug erforderlich. Dies gilt auch für Schulen und soziale Einrichtungen.

Hinweis: Die Kopie des Versicherungsvertrages oder der Beitragsrechnung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung reicht leider nicht aus. Wir benötigen eine Bescheinigung der Versicherung mit aktuellem Datum. Gegebenenfalls muss eine entsprechende Bescheinigung bei der jeweiligen Versicherung gesondert angefordert werden.

Sollte keine Gruppenhaftpflichtversicherung bestehen, kann eine solche für 70,00 Euro über den Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. abgeschlossen werden. Dies ist auf dem Formular 1 anzukreuzen. Dies ersetzt jedoch nicht die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei zugelassenen Gespannen/Fahrzeugen.

Hinweis:
Bei den von den Zugteilnehmern selbst abgeschlossenen Haftpflichtverträgen besteht die Möglichkeit, dass Schäden an gemieteten Fahrzeugen (Karnevalswagen o.ä.) nicht enthalten bzw. von einer Regulierung ausgenommen sind.

4. Weitere aktuelle Informationen rund um den Rosenmontagszug:

Wir haben unsere Richtlinie überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen in Kürze (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, wir haben es aber nun auch in der Richtlinie festgelegt:
    • Diskriminierende Aussagen, Sprache, Kostüme und Wagengestaltungen in Bezug auf ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung & chronische Krankheiten, Alter, sexueller Identität, Geschlecht & Geschlechtsidentität oder sozialen Status sind nicht gestattet.

Unterlagen:

5. Sicherheit im Rosenmontagszug

Die Sicherheit im Rosenmontagszug hat einen extrem hohen Stellenwert. Ein umfassendes Sicherheitskonzept wird im Vorfeld mit allen sicherheitsrelevanten Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr etc.) abgestimmt und vom Ordnungsamt genehmigt.

Jedes beim Rosenmontagszug eingesetzte Gespann/Fahrzeug muss über ein gültiges TÜV-Gutachten bzw. aktuellen HU-Nachweis verfügen.

An jedem Gespann werden je nach dessen Länge sechs bis acht (Standard acht) und an jedem Fahrzeug mindestens zwei Wagenbegleiter eingesetzt.

Zusätzlich wird an jedem Gespann ein koordinierender Wagenbegleiter - wird vom Festausschuss zugewiesen - eingesetzt.

6. Allgemeiner Hinweis:

Der Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sucht ausschließlich für seine Gespanne/Fahrzeuge Wagenbegleiter. Wer Interesse hat, als Wagenbegleiter eingesetzt zu werden, kann sich bei der Zugleitung des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. unter wagenbegleiter@festausschuss.de hierfür bewerben.

Anforderungen an einen Wagenbegleiter:

Wagenbegleiter müssen mindestens:

  • Das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Ist das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
  • physisch und psychisch für diese Aufgabe geeignet sein
  • Die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
  • verantwortungsbewusst sein

 

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