Vor der 11. Närrischen Kammer des Bonner Landgerichts ging es bei einer Klage gegen das Bonner Prinzenpaar um nichts weniger als um die Existenz des Bonner Karnevals. Trotz eines flammenden Plädoyers eines eigens frankophilen Advokaten wies Landgerichtspräsidentin Margarethe von Schwerin die Klage zurück und sprach das Prinzenpaar frei. Wiewohl erfolglos heimste der Anwalt des Klägers Ralf Schweigerer (Vorsitzender des Bonner Anwaltsvereins) viele Komplimente für die Eleganz seines Plädoyers ein.
V. i. S. d. P.: Festausschuss Bonner Karneval, Hohe Str. 81, 53119 Bonn
Dr. Stephan Eisel, Vizepräsident
Foto: Barbara Frommann